Kauf einer Bastler-Immobilie

Der Bastler ist außer sich vor Glück, denn er hat gerade einen vermeintlichen Glücksgriff getan und sich seinen Bastlertraum für wenig Geld erfüllt. Sowohl Lage als auch Bausubstanz lassen sein Bastlerherz höherschlagen und in Gedanken macht er sich schon an die Renovierungs- und Sanierungsarbeiten. Doch als er diese dann in die Tat umsetzen möchte, fallen ihm mehr und mehr Mängel auf: Undichte Stellen im Keller und mehrere Wände des Wohnbereichs sind nämlich feucht.

Was kann der Bastler in diesem Fall tun? Oder noch besser: Wie hätte er das böse Erwachen verhindern können?

Vor dem Kauf einer Bastler-Immobilie

Der Kauf einer Bastler-Immobilie bedarf besonderer Vorbereitung

Der Kauf einer Bastler-Immobilie bedarf besonderer Vorbereitung.

In der Immobilienwirtschaft hat sich schon seit geraumer Zeit eine Geheimsprache für Verkaufsangebote entwickelt. Dieser „Code“ unterscheidet sich nicht wesentlich von den bekannteren Formulierungen in Arbeitszeugnissen oder Urlaubsanzeigen. Allen drei ist gemeinsam, dass sie bestimmte negative Sachverhalte weniger schlecht klingen lassen; auf sogenannte Euphemismen zurückgreifen. In Vermarktungsanzeigen von Immobilienmaklern finden sich deshalb wiederholt Floskeln wieder, z.B. „zentrale Lage“ oder „aufstrebendes Viertel“. Ersteres kann der Versuch sein, einen hohen Lärmpegel des Viertels zu kaschieren, während die zweite Formulierung oftmals auf starke Baumaßnahmen hindeutet. Hinter beiden Formulierungen stecken somit unschöne Überraschungen für Bastler, die sich aber durch mehrere Besichtigungen zu wechselnden Tageszeiten vergleichsweise leicht durchschauen lassen. Ein Bastler sollte den Hauskauf deshalb nicht überstürzt entscheiden und sich die Zeit nehmen, die Immobilie mehr als nur einmal zu besichtigen.

Im Vorgang empfiehlt es sich darüber hinaus, Kontakt mit einem Sachverständigen für Immobilien aufzunehmen und ihn zu bitten, die Haus- bzw. Wohnungsbesichtigung in seinem Beisein durchzuführen, damit der Bastler von seiner Expertise profitieren kann. Bei dem Experten kann es sich um einen professionellen Sachverständigen handeln oder natürlich auch beispielsweise einen erfahrenen Handwerker aus dem Freundeskreis. Ist die Entscheidung gefallen, sollte in Abstimmung mit dem Experten eine Checkliste entworfen werden, die zumindest die folgenden Punkte umfasst:

  1. Einsicht in ergänzende Dokumente wie Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und Protokolle der vergangenen Eigentümerversammlungen nehmen –kurzum alle Unterlagen, die Relevanz haben, und besser zu viele als zu wenig.
  2. Baugenehmigung überprüfen, damit keine Einschränkungen bzw. Denkmalschutz-Auflagen die Sanierungsarbeiten behindern.
  3. Einschätzung der Nachbarn vornehmen. Denn eine gute Nachbarschaft trägt viel zum Wohlfühlfaktor im neuen Heim bei.
  4. Infrastruktur betrachten –Wie ist die Verkehrsanbindung? Wie weit ist der nächste Supermarkt entfernt? Wie steht es um Schulangebote in der Umgebung?
  5. Einsicht in den Bebauungsplan nehmen –Wie verändert sich das Bild der Umgebung möglicherweise? Handelt es sich bei dem Gebiet um ein reines Wohngebiet?
  6. Grundbuchauszug begutachten –Gibt Aufschluss über Lasten des Grundstücks und die Grundstücksgröße.
  7. Energieausweis auswerten –Die Energiebilanz erlaubt Rückschlüsse auf die anfallenden Betriebskosten.
  8. In Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen die Bausubstanz begutachten.
  9. Wertentwicklung der Lage betrachten, um den Kaufpreis realistisch einschätzen zu können.

Auch wenn es sich bei vielen Punkten um „Selbstverständlichkeiten“ handeln mag, ist für den Bastler eine gewissenhafte Abarbeitung empfehlenswert, damit alle Informationen in Ruhe bewertet werden können und somit eine fundierte Basis für den Haus- oder Wohnungskauf besteht.

Nach dem Kauf einer Bastler-Immobilie

Mängel an Immobilien gilt es sofort es auch nach dem Kauf zu melden

Mängel an Immobilien gilt es sofort es auch nach dem Kauf zu melden.


Wird der Bastler allerdings erst nach Unterzeichnung des Kaufvertrags auf die vorhandenen Mängel aufmerksam, gilt es umgehend zu handeln. Denn auch beim Haus- bzw. Wohnungskauf gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. Meldet der Bastler seine Ansprüche nach Verstreichen dieser Frist an, sinken seine Erfolgsaussichten auf Schadensersatz rapide.
Deshalb ist der erste Schritt nach Erkennen der Mängel die Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer. Hierbei sollte es das Ziel sein, den teuren, rechtlichen Weg zu vermeiden und stattdessen zu einer gütlichen Einigung –in Form einer Rückzahlung eines Teils des Kaufpreises- zu gelangen.

Scheidet dieser Weg aus, sind rechtliche Schritte unvermeidbar. Der Bastler konsultiert zu diesem Zweck bestenfalls einen Rechtsanwalt, der ihm zur Seite steht und sich um seine Belange kümmert. Im Zuge dessen wird auch ein Sachverständiger herangezogen werden, der einschätzen kann, wie hoch der Schaden ist und ob er dem Verkäufer im Vorwege bekannt gewesen sein kann.

Um diesen kostenintensiven und entnervenden Prozess aber zu vermeiden, kann der Bastler vor dem Kauf der Bastler-Immobilie die in diesem Beitrag formulierten Tipps beherzigen und umsetzen. Somit sollte dem erfolgreichen Kauf einer Bastler-Immobilie nichts im Wege stehen.